Rechtsprechung
VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 86-IV-06 |
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Das Recht auf eine mündliche Verhandlung als ein durch den Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren begründetes Recht; Bestehen einer Hinweispflicht der Verfahrensbeteiligten auf eine der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegende Rechtsauffassung; ...
- VerfGH Sachsen
Verfahrensgang
- AG Dresden, 12.05.2006 - 105 C 1143/06
- VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 86-IV-06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 29.06.1999 - VI ZR 24/98
Haftung des behandelnden Arztes für Pflichtverletzungen eines Laborarztes
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 86-IV-06
b) Die Frage, ob der behandelnde Hausarzt einen Laborarzt im eigenen Namen oder namens und in Vollmacht des Patienten beauftragt, ist in der Rechtsprechung und in der Literatur unterschiedlich bewertet worden (vgl. hierzu die Nachweise im Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29. Juni 1999, BGHZ 142, 126 [133]). - BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 86-IV-06
a) Der Problemkreis der Aktivlegitimation einer GbR ist nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29. Januar 2001 (BGHZ 146, 341), wonach die Parteifähigkeit einer GbR nunmehr anerkannt wird, in der Rechtsprechung erörtert worden. - BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 86-IV-06
Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen die Verfahrensbeteiligten regelmäßig alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 86, 133 [145]; BVerfGE 98, 218 [263]).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 86-IV-06
Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen die Verfahrensbeteiligten regelmäßig alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 86, 133 [145]; BVerfGE 98, 218 [263]). - BGH, 18.06.2002 - VIII ZB 6/02
Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 86-IV-06
Wie beispielhaft die Beschlüsse des Bundesgerichtshofes vom 18. Juni 2002 (VersR 2003, 385 [386]) und des Oberlandesgerichts Dresden vom 16. August 2001 (NJW-RR 2002, 544) einerseits und das vom Beschwerdeführer herangezogene Urteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg vom 14. Dezember 2005 (IBR 2006, 203) andererseits aufzeigen, hat sich eine als gefestigt anzusehende, ständige Rechtsprechungspraxis noch nicht herausgebildet. - OLG Brandenburg, 14.12.2005 - 4 U 86/05
Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach Änderung der Rechtsprechung des BGH: …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 86-IV-06
Wie beispielhaft die Beschlüsse des Bundesgerichtshofes vom 18. Juni 2002 (VersR 2003, 385 [386]) und des Oberlandesgerichts Dresden vom 16. August 2001 (NJW-RR 2002, 544) einerseits und das vom Beschwerdeführer herangezogene Urteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg vom 14. Dezember 2005 (IBR 2006, 203) andererseits aufzeigen, hat sich eine als gefestigt anzusehende, ständige Rechtsprechungspraxis noch nicht herausgebildet. - VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 95-IV-04
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 86-IV-06
Hierzu sind Umstände darzulegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Sächsischen Verfassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 95-IV-04). - VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 75-IV-06
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 86-IV-06
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 75-IV-06; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 36-IV-06
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 86-IV-06
Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und, soweit sie entscheidungserheblich sind, zu berücksichtigen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 31. August 2006 - Vf. 36-IV-06). - OLG Dresden, 16.08.2001 - 23 W 916/01
Geltendmachung von Ansprüchen durch BGB -Gesellschafter als Streitgenossen
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 86-IV-06
Wie beispielhaft die Beschlüsse des Bundesgerichtshofes vom 18. Juni 2002 (VersR 2003, 385 [386]) und des Oberlandesgerichts Dresden vom 16. August 2001 (NJW-RR 2002, 544) einerseits und das vom Beschwerdeführer herangezogene Urteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg vom 14. Dezember 2005 (IBR 2006, 203) andererseits aufzeigen, hat sich eine als gefestigt anzusehende, ständige Rechtsprechungspraxis noch nicht herausgebildet.
- VerfGH Sachsen, 22.03.2007 - 94-IV-06
Zulässigkeit einer auf die Verletzung der Art. 36 und 77 der sächsischen …
Die Gerichte sind verpflichtet, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit sie entscheidungserheblich sind - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - Vf. 86-IV-06; st. Rspr.).